StoreFront

Hinweise zu Drittanbietern

StoreFront kann Softwarekomponenten von Drittanbietern enthalten, die unter den folgenden Bedingungen lizenziert sind. Diese Liste wurde mithilfe von Drittanbieter-Software zum angegebenen Datum erstellt. Diese Liste kann sich mit bestimmten Produktversionen ändern und ist möglicherweise nicht vollständig; sie wird „wie besehen“ bereitgestellt. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, GEBEN CITRIX UND SEINE LIEFERANTEN KEINE ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, HINSICHTLICH DER LISTE ODER IHRER RICHTIGKEIT ODER VOLLSTÄNDIGKEIT ODER HINSICHTLICH DER ERGEBNISSE, DIE DURCH DIE VERWENDUNG ODER VERBREITUNG DER LISTE ERZIELT WERDEN KÖNNEN. DURCH DIE VERWENDUNG ODER VERBREITUNG DER LISTE ERKLÄREN SIE SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS CITRIX IN KEINEM FALL FÜR BESONDERE, DIREKTE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN ODER SONSTIGE SCHÄDEN HAFTBAR GEMACHT WERDEN KANN, DIE SICH AUS DER VERWENDUNG ODER VERBREITUNG DIESER LISTE ERGEBEN.

Castle Windsor 3.3.0

Copyright 2004-2013 Castle Project – http://www.castleproject.org/

Lizenziert unter der Apache-Lizenz, Version 2.0

Microsoft Unity Application Block (Unity) 2.1

Copyright © 2011 Microsoft Corporation.

Lizenziert unter der Microsoft Public License (MS-PL) https://msdn.microsoft.com/en-us/library/hh237493.aspx

Microsoft Patterns and Practices: Prism 2.2

Copyright © 2010 Microsoft Corporation.

Lizenziert unter der Microsoft Public License (MS-PL).

Microsoft patterns & practices: Common Service Locator 1.0

Copyright © Microsoft Corporation.

Lizenziert unter der Microsoft Public License (MS-PL)

Microsoft .Net Reference Source

Copyright © Microsoft Corporation. Lizenziert unter der MIT-Lizenz.

ManagedEsent Release 1.9.4

Copyright © Microsoft Corporation.

Lizenziert unter der Microsoft Public License (MS-PL).

jQuery UI - v1.10.4 - 2014-03-12

http://jqueryui.com/

Copyright 2014 jQuery Foundation und andere Mitwirkende; Lizenziert unter MIT

jQuery JavaScript Library v1.12.4

http://jquery.com/

Enthält Sizzle.js

http://sizzlejs.com/

Copyright jQuery Foundation und andere Mitwirkende

Veröffentlicht unter der MIT-Lizenz

http://jquery.org/license

Datum: 2016-05-20T17:17Z

jQuery jScrollPane v2.0.0beta11

jScrollPane – v2.0.0beta11 – 2011-07-04

Copyright (c) 2010 Kelvin Luck

Doppelt lizenziert unter der MIT- und GPL-Lizenz.

jquery.contextmenu.js

jQuery-Plugin für Kontextmenüs.

Copyright (c) 2008 Matt Kruse (javascripttoolbox.com)

Doppelt lizenziert unter der MIT- und GPL-Lizenz.

jQuery plugin for Hammer.JS - v1.0.0 - 2014-01-02

http://eightmedia.github.com/hammer.js

Copyright (c) 2014 Jorik Tangelder j.tangelder@gmail.com;

Lizenziert unter der MIT-Lizenz

jQuery MouseWheel

Copyright (c) 2011 Brandon Aaron (http://brandonaaron.net)

Lizenziert unter der MIT-Lizenz (LICENSE.txt).

WPF Toolkit 3.5

WPF Toolkit Copyright (c) 2006-2014 Microsoft

MS-PL-Lizenz

Extended WPF Toolkit 3.0

Copyright (C) 2007-2013 Xceed Software Inc.

Dieses Programm wird Ihnen unter den Bedingungen der Microsoft Public License (Ms-PL) zur Verfügung gestellt.

Für weitere Funktionen, Steuerelemente und schnellen professionellen Support erhalten Sie die Plus Edition unter http://xceed.com/wpf_toolkit

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WiX Toolset

Copyright (c) Outercurve Foundation. Common Public License Version 1.0.

CLR Security

Copyright (c) Microsoft Corporation. Microsoft Limited Permissive License (MS-LPL)

Stack Exchange Redis 1.1

StackExchange.Redis.StrongName 1.1 https://stackexchange.github.io/StackExchange.Redis Copyright (c) 2014 Stack Exchange

Lizenziert unter der MIT-Lizenz

Newtonsoft JSON

Copyright (c) 2007 James Newton-King

Lizenziert unter der MIT-Lizenz.

jQuery JavaScript Library v3.7.0

(c) OpenJS Foundation und andere Mitwirkende

Veröffentlicht unter der MIT-Lizenz

https://jquery.org/license

jQuery UI - v1.13.2 - 2022-07-14

http://jqueryui.com

Copyright jQuery Foundation und andere Mitwirkende; Lizenziert unter MIT

Hammer.JS - v2.0.4 - 2014-09-28

Hammer.JS - v2.0.8 - 2016-04-23

http://hammerjs.github.io/

Copyright (c) 2016 Jorik Tangelder;

Lizenziert unter der MIT-Lizenz

VelocityJS.org (1.5.0)

velocity-animate (C) 2014-2017 Julian Shapiro.

Lizenziert unter der MIT-Lizenz. Details finden Sie in der Datei LICENSE im Projektstammverzeichnis.

slick.js - 1.8.0

Die MIT-Lizenz (MIT)

Copyright (c) 2013-2016

jQuery UI Touch Punch 0.2.3

Copyright 2011–2014, Dave Furfero

Doppelt lizenziert unter der MIT- oder GPL Version 2-Lizenz.

Microsoft .NET 8

Die MIT-Lizenz (MIT)

Copyright (c) .NET Foundation und Mitwirkende

ANHANG: Referenzierte Lizenzen

MIT-Lizenz

Permission is hereby granted, free of charge, to any person obtaining a copy
of this software and associated documentation files (the "Software"), to deal
in the Software without restriction, including without limitation the rights
to use, copy, modify, merge, publish, distribute, sublicense, and/or sell
copies of the Software, and to permit persons to whom the Software is
furnished to do so, subject to the following conditions:

The above copyright notice and this permission notice shall be included in
all copies or substantial portions of the Software.

THE SOFTWARE IS PROVIDED "AS IS", WITHOUT WARRANTY OF ANY KIND, EXPRESS OR
IMPLIED, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO THE WARRANTIES OF MERCHANTABILITY,
FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE AND NONINFRINGEMENT. IN NO EVENT SHALL THE
AUTHORS OR COPYRIGHT HOLDERS BE LIABLE FOR ANY CLAIM, DAMAGES OR OTHER
LIABILITY, WHETHER IN AN ACTION OF CONTRACT, TORT OR OTHERWISE, ARISING FROM,
OUT OF OR IN CONNECTION WITH THE SOFTWARE OR THE USE OR OTHER DEALINGS IN
THE SOFTWARE.
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Apache-Lizenz, Version 2.0

                              Apache License
                        Version 2.0, January 2004
                     http://www.apache.org/licenses/


TERMS AND CONDITIONS FOR USE, REPRODUCTION, AND DISTRIBUTION

1.  Definitions.

   "License" shall mean the terms and conditions for use, reproduction,
   and distribution as defined by Sections 1 through 9 of this document.

   "Licensor" shall mean the copyright owner or entity authorized by
   the copyright owner that is granting the License.

   "Legal Entity" shall mean the union of the acting entity and all
   other entities that control, are controlled by, or are under common
   control with that entity. For the purposes of this definition,
   "control" means (i) the power, direct or indirect, to cause the
   direction or management of such entity, whether by contract or
   otherwise, or (ii) ownership of fifty percent (50%) or more of the
   outstanding shares, or (iii) beneficial ownership of such entity.

   "You" (or "Your") shall mean an individual or Legal Entity
   exercising permissions granted by this License.

   "Source" form shall mean the preferred form for making modifications,
   including but not limited to software source code, documentation
   source, and configuration files.

   "Object" form shall mean any form resulting from mechanical
   transformation or translation of a Source form, including but
   not limited to compiled object code, generated documentation,
   and conversions to other media types.

   "Work" shall mean the work of authorship, whether in Source or
   Object form, made available under the License, as indicated by a
   copyright notice that is included in or attached to the work
   (an example is provided in the Appendix below).

   "Derivative Works" shall mean any work, whether in Source or Object
   form, that is based on (or derived from) the Work and for which the
   editorial revisions, annotations, elaborations, or other modifications
   represent, as a whole, an original work of authorship. For the purposes
   of this License, Derivative Works shall not include works that remain
   separable from, or merely link (or bind by name) to the interfaces of,
   the Work and Derivative Works thereof.

   "Contribution" shall mean any work of authorship, including
   the original version of the Work and any modifications or additions
   to that Work or Derivative Works thereof, that is intentionally
   submitted to Licensor for inclusion in the Work by the copyright owner
   or by an individual or Legal Entity authorized to submit on behalf of
   the copyright owner. For the purposes of this definition, "submitted"
   means any form of electronic, verbal, or written communication sent
   to the Licensor or its representatives, including but not limited to
   communication on electronic mailing lists, source code control systems,
   and issue tracking systems that are managed by, or on behalf of, the
   Licensor for the purpose of discussing and improving the Work, but
   excluding communication that is conspicuously marked or otherwise
   designated in writing by the copyright owner as "Not a Contribution."

   "Contributor" shall mean Licensor and any individual or Legal Entity
   on behalf of whom a Contribution has been received by Licensor and
   subsequently incorporated within the Work.

2.  Grant of Copyright License. Subject to the terms and conditions of
   this License, each Contributor hereby grants to You a perpetual,
   worldwide, non-exclusive, no-charge, royalty-free, irrevocable
   copyright license to reproduce, prepare Derivative Works of,
   publicly display, publicly perform, sublicense, and distribute the
   Work and such Derivative Works in Source or Object form.

3.  Grant of Patent License. Subject to the terms and conditions of
   this License, each Contributor hereby grants to You a perpetual,
   worldwide, non-exclusive, no-charge, royalty-free, irrevocable
   (except as stated in this section) patent license to make, have made,
   use, offer to sell, sell, import, and otherwise transfer the Work,
   where such license applies only to those patent claims licensable
   by such Contributor that are necessarily infringed by their
   Contribution(s) alone or by combination of their Contribution(s)
   with the Work to which such Contribution(s) was submitted. If You
   institute patent litigation against any entity (including a
   cross-claim or counterclaim in a lawsuit) alleging that the Work
   or a Contribution incorporated within the Work constitutes direct
   or contributory patent infringement, then any patent licenses
   granted to You under this License for that Work shall terminate
   as of the date such litigation is filed.

4.  Redistribution. You may reproduce and distribute copies of the
   Work or Derivative Works thereof in any medium, with or without
   modifications, and in Source or Object form, provided that You
   meet the following conditions:

   (a) You must give any other recipients of the Work or
       Derivative Works a copy of this License; and

   (b) You must cause any modified files to carry prominent notices
       stating that You changed the files; and

   (c) You must retain, in the Source form of any Derivative Works
       that You distribute, all copyright, patent, trademark, and
       attribution notices from the Source form of the Work,
       excluding those notices that do not pertain to any part of
       the Derivative Works; and

   (d) If the Work includes a "NOTICE" text file as part of its
       distribution, then any Derivative Works that You distribute must
       include a readable copy of the attribution notices contained
       within such NOTICE file, excluding those notices that do not
       pertain to any part of the Derivative Works, in at least one
       of the following places: within a NOTICE text file distributed
       as part of the Derivative Works; within the Source form or
       documentation, if provided along with the Derivative Works; or,
       within a display generated by the Derivative Works, if and
       wherever such third-party notices normally appear. The contents
       of the NOTICE file are for informational purposes only and
       do not modify the License. You may add Your own attribution
       notices within Derivative Works that You distribute, alongside
       or as an addendum to the NOTICE text from the Work, provided
       that such additional attribution notices cannot be construed
       as modifying the License.

   You may add Your own copyright statement to Your modifications and
   may provide additional or different license terms and conditions
   for use, reproduction, or distribution of Your modifications, or
   for any such Derivative Works as a whole, provided Your use,
   reproduction, and distribution of the Work otherwise complies with
   the conditions stated in this License.

5.  Submission of Contributions. Unless You explicitly state otherwise,
   any Contribution intentionally submitted for inclusion in the Work
   by You to the Licensor shall be under the terms and conditions of
   this License, without any additional terms or conditions.
   Notwithstanding the above, nothing herein shall supersede or modify
   the terms of any separate license agreement you may have executed
   with Licensor regarding such Contributions.

6.  Trademarks. This License does not grant permission to use the trade
   names, trademarks, service marks, or product names of the Licensor,
   except as required for reasonable and customary use in describing the
   origin of the Work and reproducing the content of the NOTICE file.

7.  Disclaimer of Warranty. Unless required by applicable law or
   agreed to in writing, Licensor provides the Work (and each
   Contributor provides its Contributions) on an "AS IS" BASIS,
   WITHOUT WARRANTIES OR CONDITIONS OF ANY KIND, either express or
   implied, including, without limitation, any warranties or conditions
   of TITLE, NON-INFRINGEMENT, MERCHANTABILITY, or FITNESS FOR A
   PARTICULAR PURPOSE. You are solely responsible for determining the
   appropriateness of using or redistributing the Work and assume any
   risks associated with Your exercise of permissions under this License.

8.  Limitation of Liability. In no event and under no legal theory,
   whether in tort (including negligence), contract, or otherwise,
   unless required by applicable law (such as deliberate and grossly
   negligent acts) or agreed to in writing, shall any Contributor be
   liable to You for damages, including any direct, indirect, special,
   incidental, or consequential damages of any character arising as a
   result of this License or out of the use or inability to use the
   Work (including but not limited to damages for loss of goodwill,
   work stoppage, computer failure or malfunction, or any and all
   other commercial damages or losses), even if such Contributor
   has been advised of the possibility of such damages.
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  1. Annahme von Gewährleistung oder zusätzlicher Haftung. Bei der Weiterverbreitung des Werks oder davon abgeleiteter Werke können Sie wählen, ob Sie gegen Gebühr die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Schadensersatz- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder Rechten anbieten, die mit dieser Lizenz vereinbar sind. Bei der Annahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur, wenn Sie zustimmen, jeden Mitwirkenden für jegliche Haftung, die diesem entsteht, oder für Ansprüche, die gegen diesen geltend gemacht werden, aufgrund Ihrer Annahme einer solchen Gewährleistung oder zusätzlichen Haftung schadlos zu halten, zu verteidigen und freizustellen.

ENDE DER BEDINGUNGEN

Microsoft Public License (MS-PL)

Diese Lizenz regelt die Nutzung der beiliegenden Software. Wenn Sie die Software nutzen, akzeptieren Sie diese Lizenz. Wenn Sie die Lizenz nicht akzeptieren, nutzen Sie die Software nicht.

  1. Definitionen Die Begriffe „reproduzieren“, „Reproduktion“, „abgeleitete Werke“ und „Verbreitung“ haben hier die gleiche Bedeutung wie im US-amerikanischen Urheberrecht.

    Ein „Beitrag“ ist die Originalsoftware oder jegliche Ergänzungen oder Änderungen an der Software.

    Ein „Mitwirkender“ ist jede Person, die ihren Beitrag unter dieser Lizenz verbreitet.

    „Lizenzierte Patente“ sind Patentansprüche eines Mitwirkenden, die sich direkt auf seinen Beitrag beziehen.

  2. Rechtegewährung

    (A) Urheberrechtsgewährung – Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Lizenz, einschließlich der Lizenzbedingungen und -beschränkungen in Abschnitt 3, gewährt Ihnen jeder Mitwirkende eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Urheberrechtslizenz zur Reproduktion seines Beitrags, zur Erstellung abgeleiteter Werke seines Beitrags und zur Verbreitung seines Beitrags oder jeglicher abgeleiteter Werke, die Sie erstellen.

    (B) Patentrechtsgewährung – Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Lizenz, einschließlich der Lizenzbedingungen und -beschränkungen in Abschnitt 3, gewährt Ihnen jeder Mitwirkende eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Lizenz unter seinen lizenzierten Patenten zur Herstellung, Herstellung durch Dritte, Nutzung, zum Verkauf, zum Angebot zum Verkauf, zum Import und/oder zur anderweitigen Veräußerung seines Beitrags in der Software oder abgeleiteter Werke des Beitrags in der Software.

  3. Bedingungen und Einschränkungen

    (A) Keine Markenlizenz – Diese Lizenz gewährt Ihnen keine Rechte zur Nutzung des Namens, Logos oder der Marken von Mitwirkenden.

    (B) Wenn Sie einen Patentanspruch gegen einen Mitwirkenden wegen Patenten erheben, die Ihrer Meinung nach durch die Software verletzt werden, endet Ihre Patentlizenz von diesem Mitwirkenden für die Software automatisch.

    (C) Wenn Sie einen Teil der Software verbreiten, müssen Sie alle Urheberrechts-, Patent-, Marken- und Quellenangaben beibehalten, die in der Software vorhanden sind.

    (D) Wenn Sie einen Teil der Software in Quellcodeform verbreiten, dürfen Sie dies nur unter dieser Lizenz tun, indem Sie eine vollständige Kopie dieser Lizenz mit Ihrer Verbreitung beifügen. Wenn Sie einen Teil der Software in kompilierter oder Objektcodeform verbreiten, dürfen Sie dies nur unter einer Lizenz tun, die dieser Lizenz entspricht.

    (E) Die Software wird „wie besehen“ lizenziert. Sie tragen das Risiko der Nutzung. Die Mitwirkenden geben keine ausdrücklichen Garantien, Gewährleistungen oder Bedingungen. Sie können zusätzliche Verbraucherrechte gemäß Ihren lokalen Gesetzen haben, die diese Lizenz nicht ändern kann. Soweit dies nach Ihren lokalen Gesetzen zulässig ist, schließen die Mitwirkenden die stillschweigenden Garantien der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck und der Nichtverletzung aus.

Common Public License Version 1.0

DAS BEILIEGENDE PROGRAMM WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER COMMON PUBLIC LICENSE („VEREINBARUNG“) BEREITGESTELLT. JEDE NUTZUNG, REPRODUKTION ODER VERBREITUNG DES PROGRAMMS STELLT DIE ANNAHME DIESER VEREINBARUNG DURCH DEN EMPFÄNGER DAR.

  1. Definitionen des Beitrags

    (a) Im Falle des ursprünglichen Mitwirkenden der ursprüngliche Code und die Dokumentation, die unter dieser Vereinbarung verbreitet werden.

    (b) Im Falle jedes nachfolgenden Mitwirkenden:

    -   Änderungen am Programm
    -   Ergänzungen zum Programm; wobei solche Änderungen und/oder Ergänzungen zum Programm von diesem bestimmten Mitwirkenden stammen und von diesem verbreitet werden. Ein Beitrag „stammt“ von einem Mitwirkenden, wenn er vom Mitwirkenden selbst oder von jemandem, der im Namen des Mitwirkenden handelt, zum Programm hinzugefügt wurde. Beiträge umfassen keine Ergänzungen zum Programm, die: (a) separate Softwaremodule sind, die in Verbindung mit dem Programm unter ihrer eigenen Lizenzvereinbarung verbreitet werden, und (b) keine abgeleiteten Werke des Programms sind. „Mitwirkender“ bezeichnet jede Person oder Entität, die das Programm verbreitet. „Lizenzierte Patente“ bezeichnen Patentansprüche, die von einem Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch die Nutzung oder den Verkauf seines Beitrags allein oder in Kombination mit dem Programm verletzt werden. „Programm“ bezeichnet die Beiträge, die gemäß dieser Vereinbarung verbreitet werden. „Empfänger“ bezeichnet jeden, der das Programm unter dieser Vereinbarung erhält, einschließlich aller Mitwirkenden.
    
  2. Rechtegewährung

    (a) Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung gewährt jeder Mitwirkende dem Empfänger hiermit eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Urheberrechtslizenz zur Reproduktion, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Anzeige, öffentlichen Aufführung, Verbreitung und Unterlizenzierung des Beitrags dieses Mitwirkenden, falls vorhanden, und solcher abgeleiteter Werke, in Quellcode- und Objektcodeform.

    (b) Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung gewährt jeder Mitwirkende dem Empfänger hiermit eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Patentlizenz unter lizenzierten Patenten zur Herstellung, Nutzung, zum Verkauf, zum Angebot zum Verkauf, zum Import und zur anderweitigen Übertragung des Beitrags dieses Mitwirkenden, falls vorhanden, in Quellcode- und Objektcodeform. Diese Patentlizenz gilt für die Kombination des Beitrags und des Programms, wenn zum Zeitpunkt der Hinzufügung des Beitrags durch den Mitwirkenden eine solche Hinzufügung des Beitrags dazu führt, dass diese Kombination von den lizenzierten Patenten abgedeckt wird. Die Patentlizenz gilt nicht für andere Kombinationen, die den Beitrag enthalten. Keine Hardware an sich wird hiermit lizenziert.

    (c) Der Empfänger versteht, dass, obwohl jeder Mitwirkende die hierin festgelegten Lizenzen für seine Beiträge gewährt, keine Zusicherungen von einem Mitwirkenden gegeben werden, dass das Programm die Patente oder andere Rechte an geistigem Eigentum einer anderen Entität nicht verletzt. Jeder Mitwirkende lehnt jegliche Haftung gegenüber dem Empfänger für Ansprüche ab, die von einer anderen Entität aufgrund der Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum oder anderweitig erhoben werden. Als Bedingung für die Ausübung der hierin gewährten Rechte und Lizenzen übernimmt jeder Empfänger hiermit die alleinige Verantwortung, alle anderen erforderlichen Rechte an geistigem Eigentum zu sichern, falls vorhanden. Wenn beispielsweise eine Patentlizenz Dritter erforderlich ist, um dem Empfänger die Verbreitung des Programms zu ermöglichen, liegt es in der Verantwortung des Empfängers, diese Lizenz vor der Verbreitung des Programms zu erwerben.

    (d) Jeder Mitwirkende versichert, dass er nach seinem Wissen über ausreichende Urheberrechte an seinem Beitrag, falls vorhanden, verfügt, um die in dieser Vereinbarung festgelegte Urheberrechtslizenz zu gewähren.

  3. Anforderungen

    Ein Mitwirkender kann wählen, das Programm in Objektcodeform unter seiner eigenen Lizenzvereinbarung zu verbreiten, vorausgesetzt, dass:

    (a) Es den Bedingungen dieser Vereinbarung entspricht.

    (b) Seine Lizenzvereinbarung:

    -   Im Namen aller Mitwirkenden alle ausdrücklichen und stillschweigenden Gewährleistungen und Bedingungen, einschließlich Gewährleistungen oder Bedingungen des Eigentums und der Nichtverletzung, sowie stillschweigende Gewährleistungen oder Bedingungen der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck, wirksam ausschließt.
    -   Im Namen aller Mitwirkenden jegliche Haftung für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, besonderer, zufälliger und Folgeschäden, wie entgangener Gewinne, wirksam ausschließt.
    -   Aussagt, dass alle Bestimmungen, die von dieser Vereinbarung abweichen, nur von diesem Mitwirkenden und nicht von einer anderen Partei angeboten werden.
    -   Aussagt, dass der Quellcode für das Programm von diesem Mitwirkenden erhältlich ist, und Lizenznehmer darüber informiert, wie er auf angemessene Weise auf oder über ein üblicherweise für den Softwareaustausch verwendetes Medium bezogen werden kann. Wenn das Programm in Quellcodeform zur Verfügung gestellt wird:
    
        1.  Es muss unter dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden.
        2.  Eine Kopie dieser Vereinbarung muss jeder Kopie des Programms beiliegen. Mitwirkende dürfen keine Urheberrechtshinweise, die im Programm enthalten sind, entfernen oder ändern. Jeder Mitwirkende muss sich als Urheber seines Beitrags, falls vorhanden, in einer Weise identifizieren, die nachfolgenden Empfängern eine angemessene Identifizierung des Urhebers des Beitrags ermöglicht.
    
  4. Kommerzielle Verbreitung

    Kommerzielle Software-Vertreiber können bestimmte Verantwortlichkeiten gegenüber Endbenutzern, Geschäftspartnern und dergleichen übernehmen. Während diese Lizenz darauf abzielt, die kommerzielle Nutzung des Programms zu erleichtern, sollte der Mitwirkende, der das Programm in ein kommerzielles Produktangebot aufnimmt, dies in einer Weise tun, die keine potenzielle Haftung für andere Mitwirkende schafft. Wenn daher ein Mitwirkender das Programm in ein kommerzielles Produktangebot aufnimmt, erklärt sich dieser Mitwirkende („Kommerzieller Mitwirkender“) hiermit bereit, jeden anderen Mitwirkenden („Schadlos zu haltender Mitwirkender“) gegen alle Verluste, Schäden und Kosten (zusammen „Verluste“) zu verteidigen und schadlos zu halten, die aus Ansprüchen, Klagen und anderen rechtlichen Schritten Dritter gegen den Schadlos zu haltenden Mitwirkenden entstehen, soweit diese durch die Handlungen oder Unterlassungen dieses Kommerziellen Mitwirkenden im Zusammenhang mit seiner Verbreitung des Programms in einem kommerziellen Produktangebot verursacht wurden. Die Verpflichtungen in diesem Abschnitt gelten nicht für Ansprüche oder Verluste, die sich auf tatsächliche oder angebliche Verletzungen von Rechten an geistigem Eigentum beziehen. Um sich zu qualifizieren, muss ein Schadlos zu haltender Mitwirkender:

    (a) Den Kommerziellen Mitwirkenden unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch informieren.

    (b) Dem Kommerziellen Mitwirkenden die Kontrolle über die Verteidigung und alle damit verbundenen Vergleichsverhandlungen gestatten und mit ihm kooperieren. Der Schadlos zu haltende Mitwirkende kann an solchen Ansprüchen auf eigene Kosten teilnehmen. Zum Beispiel könnte ein Mitwirkender das Programm in ein kommerzielles Produktangebot, Produkt X. Das ist dann ein Kommerzieller Mitwirkender. Wenn dieser Kommerzielle Mitwirkende dann Leistungsansprüche geltend macht oder Garantien im Zusammenhang mit Produkt X anbietet, liegen diese Leistungsansprüche und Garantien allein in der Verantwortung dieses Kommerziellen Mitwirkenden. Gemäß diesem Abschnitt müsste der Kommerzielle Mitwirkende Ansprüche gegen die anderen Mitwirkenden verteidigen, die sich auf diese Leistungsansprüche und Garantien beziehen, und wenn ein Gericht einen anderen Mitwirkenden zur Zahlung von Schäden verpflichtet, muss der Kommerzielle Mitwirkende diese Schäden zahlen.

  5. KEINE GEWÄHRLEISTUNG, AUSSER WIE AUSDRÜCKLICH IN DIESER VEREINBARUNG FESTGELEGT, WIRD DAS PROGRAMM „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN DES EIGENTUMS, DER NICHTVERLETZUNG, DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.

    Jeder Empfänger ist allein verantwortlich für die Bestimmung der Angemessenheit der Nutzung und Verbreitung des Programms und übernimmt alle Risiken, die mit der Ausübung seiner Rechte unter dieser Vereinbarung verbunden sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Risiken und Kosten von Programmfehlern, die Einhaltung anwendbarer Gesetze, Schäden oder Datenverlust, Programme oder Ausrüstung sowie die Nichtverfügbarkeit oder Unterbrechung des Betriebs.

  6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS, AUSSER WIE AUSDRÜCKLICH IN DIESER VEREINBARUNG FESTGELEGT, HABEN WEDER DER EMPFÄNGER NOCH IRGENDEIN MITWIRKENDER EINE HAFTUNG FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, ENTGANGENER GEWINNE), UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND AUF JEDER HAFTUNGSTHEORIE, OB AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG) DIE IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG ODER VERBREITUNG DES PROGRAMMS ODER DER AUSÜBUNG DER HIERUNTER GEWÄHRTEN RECHTE ENTSTEHEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

  7. ALLGEMEINES Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung nach geltendem Recht ungültig oder nicht durchsetzbar ist, berührt dies nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung, und ohne weiteres Handeln der Parteien wird eine solche Bestimmung im geringsten erforderlichen Umfang reformiert, um sie gültig und durchsetzbar zu machen. Wenn der Empfänger eine Patentklage gegen einen Mitwirkenden in Bezug auf ein auf Software anwendbares Patent (einschließlich einer Widerklage oder Gegenklage in einem Rechtsstreit) einleitet, erlöschen alle von diesem Mitwirkenden an diesen Empfänger unter dieser Vereinbarung gewährten Patentlizenzen mit dem Datum der Klageerhebung. Wenn der Empfänger außerdem eine Patentklage gegen eine Entität (einschließlich einer Widerklage oder Gegenklage in einem Rechtsstreit) einleitet, in der behauptet wird, dass das Programm selbst (ausgenommen Kombinationen des Programms mit anderer Software oder Hardware) die Patente des Empfängers verletzt, erlöschen die dem Empfänger gemäß Abschnitt 2(b) gewährten Rechte mit dem Datum der Klageerhebung. Alle Rechte des Empfängers unter dieser Vereinbarung erlöschen, wenn er eine der wesentlichen Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhält und diesen Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt, nachdem er von der Nichteinhaltung Kenntnis erlangt hat. Wenn alle Rechte des Empfängers unter dieser Vereinbarung erlöschen, erklärt sich der Empfänger bereit, die Nutzung und Verbreitung des Programms so bald wie vernünftigerweise praktikabel einzustellen. Die Verpflichtungen des Empfängers unter dieser Vereinbarung und alle vom Empfänger in Bezug auf das Programm gewährten Lizenzen bleiben jedoch bestehen und überdauern. Es ist jedem gestattet, Kopien dieser Vereinbarung zu kopieren und zu verbreiten, aber um Inkonsistenzen zu vermeiden, ist die Vereinbarung urheberrechtlich geschützt und darf nur auf die folgende Weise geändert werden. Der Lizenzverwalter behält sich das Recht vor, von Zeit zu Zeit neue Versionen (einschließlich Überarbeitungen) dieser Vereinbarung zu veröffentlichen. Niemand außer dem Lizenzverwalter hat das Recht, diese Vereinbarung zu ändern. IBM ist der ursprüngliche Lizenzverwalter. IBM kann die Verantwortung als Lizenzverwalter an eine geeignete separate Entität übertragen. Jede neue Version der Vereinbarung erhält eine eindeutige Versionsnummer. Das Programm (einschließlich Beiträge) darf immer gemäß der Version der Vereinbarung verbreitet werden, unter der es empfangen wurde. Darüber hinaus kann der Mitwirkende nach Veröffentlichung einer neuen Version der Vereinbarung wählen, das Programm (einschließlich seiner Beiträge) unter der neuen Version zu verbreiten. Außer wie ausdrücklich in den Abschnitten 2(a) und 2(b) oben angegeben, erhält der Empfänger keine Rechte oder Lizenzen an dem geistigen Eigentum eines Mitwirkenden unter dieser Vereinbarung, weder ausdrücklich, stillschweigend, durch Rechtsverwirkung oder anderweitig. Alle Rechte am Programm, die nicht ausdrücklich unter dieser Vereinbarung gewährt werden, sind vorbehalten. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates New York und den Gesetzen zum geistigen Eigentum der Vereinigten Staaten von Amerika. Keine Partei dieser Vereinbarung wird eine Klage unter dieser Vereinbarung mehr als ein Jahr nach Entstehung des Klagegrundes erheben. Jede Partei verzichtet auf ihr Recht auf ein Geschworenengericht in einem daraus resultierenden Rechtsstreit.

Microsoft Limited Permissive License (MS-LPL)

Microsoft Limited Public License (Ms-LPL)

Diese Lizenz regelt die Nutzung der beiliegenden Software. Wenn Sie die Software nutzen, akzeptieren Sie diese Lizenz. Wenn Sie die Lizenz nicht akzeptieren, nutzen Sie die Software nicht.

  1. Definitionen

    Die Begriffe „reproduzieren“, „Reproduktion“, „abgeleitete Werke“ und „Verbreitung“ haben hier die gleiche Bedeutung wie im US-amerikanischen Urheberrecht. Ein „Beitrag“ ist die Originalsoftware oder jegliche Ergänzungen oder Änderungen an der Software. Ein „Mitwirkender“ ist jede Person, die ihren Beitrag unter dieser Lizenz verbreitet. „Lizenzierte Patente“ sind Patentansprüche eines Mitwirkenden, die sich direkt auf seinen Beitrag beziehen.

  2. Rechtegewährung

    (a) Urheberrechtsgewährung – Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Lizenz, einschließlich der Lizenzbedingungen und -beschränkungen in Abschnitt 3, gewährt Ihnen jeder Mitwirkende eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Urheberrechtslizenz zur Reproduktion seines Beitrags, zur Erstellung abgeleiteter Werke seines Beitrags und zur Verbreitung seines Beitrags oder jeglicher abgeleiteter Werke, die Sie erstellen.

    (b) Patentrechtsgewährung – Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Lizenz, einschließlich der Lizenzbedingungen und -beschränkungen in Abschnitt 3, gewährt Ihnen jeder Mitwirkende eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Lizenz unter seinen lizenzierten Patenten zur Herstellung, Herstellung durch Dritte, Nutzung, zum Verkauf, zum Angebot zum Verkauf, zum Import und/oder zur anderweitigen Veräußerung seines Beitrags in der Software oder abgeleiteter Werke des Beitrags in der Software.

  3. Bedingungen und Einschränkungen

    (a) Keine Markenlizenz – Diese Lizenz gewährt Ihnen keine Rechte zur Nutzung des Namens, Logos oder der Marken von Mitwirkenden.

    (b) Wenn Sie einen Patentanspruch gegen einen Mitwirkenden wegen Patenten erheben, die Ihrer Meinung nach durch die Software verletzt werden, endet Ihre Patentlizenz von diesem Mitwirkenden für die Software automatisch.

    (c) Wenn Sie einen Teil der Software verbreiten, müssen Sie alle Urheberrechts-, Patent-, Marken- und Quellenangaben beibehalten, die in der Software vorhanden sind.

    (d) Wenn Sie einen Teil der Software in Quellcodeform verbreiten, dürfen Sie dies nur unter dieser Lizenz tun, indem Sie eine vollständige Kopie dieser Lizenz mit Ihrer Verbreitung beifügen. Wenn Sie einen Teil der Software in kompilierter oder Objektcodeform verbreiten, dürfen Sie dies nur unter einer Lizenz tun, die dieser Lizenz entspricht.

    (e) Die Software wird „wie besehen“ lizenziert. Sie tragen das Risiko der Nutzung. Die Mitwirkenden geben keine ausdrücklichen Garantien, Gewährleistungen oder Bedingungen. Sie können zusätzliche Verbraucherrechte gemäß Ihren lokalen Gesetzen haben, die diese Lizenz nicht ändern kann. Soweit dies nach Ihren lokalen Gesetzen zulässig ist, schließen die Mitwirkenden die stillschweigenden Garantien der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck und der Nichtverletzung aus.

  4. Plattformbeschränkung

    Die in den Abschnitten 2(a) und 2(b) gewährten Lizenzen erstrecken sich nur auf die Software oder abgeleitete Werke, die Sie erstellen und die auf einem Microsoft Windows Betriebssystemprodukt laufen.